Jahresabschlüsse
Durch die Richtlinien zur Vergabe von Krediten durch die Banken (Basel II) sowie § 18 KWG sind die Banken verpflichtet, sich noch intensiver mit der wirtschaftlichen Situation der Kreditnehmer zu beschäftigen. Die notwendigen Informationen entnehmen sie den Jahresabschlüssen.
Wir erstellen aussagekräftige Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen aus den Bereichen Handwerk, freie Berufe, Handel und Dienstleistung. Im Rahmen der jährlichen Abschlussarbeiten gewährleisten wir bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse, dass sämtliche steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden.
Wir bieten Ihnen Jahresabschlüsse mit und ohne Plausibilitätsbeurteilungen und mit und ohne Erläuterungsbericht an, ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften erhalten Sie von uns Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls Anhang) oder Einnahmen-Überschussrechnungen, die den Anforderungen des Finanzamts genügen und der Vorlage bei weiteren Institutionen, wie z.B. Banken dienen.
Neben den handelsrechtlichen Abschlüssen erstellen wir für Sie im Bedarfsfall auch Steuerbilanzen und steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen.
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